Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim darf die Fahrerlaubnisstelle die Durchführung eines Drogenscreenings verlangen, wenn der begründete Verdacht besteht, daß der Inhaber einer Fahrerlaubnis die Droge Haschisch konsumiert. Bereits durch den Besitz von kleinen Mengen dieser Droge werden Zweifel an der Fahreignung begründet. Bei einem Drogensreening wird durch eine Haaranalyse festgestellt, ob der Betroffene regelmäßig diese Droge einnimmt. Es darf von dem Betroffenen verlangt werden, drei Drogenscreenings beizubringen, um sein Verhalten über einen längeren Zeitraum kontrollieren zu können. Wenn bei einem Drogensreening der regelmäßige Konsum von Haschisch festgestellt wird, darf vom Inhaber der Fahrerlaubnis die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Fahreignung verlangt werden.
Verwaltungsgerichtshof Mannheim (v. 29.08.1996); Az.: 10 S 2099/96
Rechtsanwälte
für Strafrecht in Deutschland