Erhält eine unterhaltsberechtigte Frau nach der Geburt eines Kindes Erziehungsgeld, so mindert dies nicht ihre Unterhaltsansprüche gegenüber ihrem geschiedenen Ehemann.
Das OLG Hamm begründete diese Entscheidung damit, das Erziehungsgeld solle der Mutter einen Anreiz geben, auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und sich ganz der Betreuung und Erziehung des Kleinkindes zu widmen. Diesem Zweck würde es zuwiderlaufen, wenn das Erziehungsgeld auf einen Unterhaltsanspruch der Frau angerechnet würde.
Urteil des OLG Hamm vom 14.09.1994
11 UF 31/94
FamRZ 1995, 805
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