Erweiterte Strafbarkeit für Herstellung von Designerdrogen

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs führt künftig zu härteren Strafen für Hersteller von Designerdrogen. Die Produktion von Drogen kann danach nicht nur nach dem Betäubungsmittel-, sondern auch nach dem Arzneimittelgesetz bestraft werden. Damit schloß der BGH zugleich eine Gesetzeslücke bei synthetischen Drogen, die noch nicht in die Liste der verbotenen Betäubungsmittel aufgenommen sind. Nach dem Arzneimittelgesetz kann die Herstellung von Designerdrogen mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft werden.<br/" BGH; Az.: 2 StR 270/97

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