Wenn Sie Ihren Laptop zur Reparatur abgeben und unterschreiben (wenn auch versehentlich), daß Sie eine Datensicherung vorgenommen haben, haben Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn nach der Reparatur die Daten weg sind. Vor jeder Reparatur sollten Sie daher grundsätzlich eine Datensicherung vornehmen.
CHIP, Ausgabe 10/1999
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