Ein Unfallgeschädigter hat auch bei fiktiver Schadensabrechnung auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens Anspruch auf die Erstattung der im Gutachten ausgewiesenen Ersatzteilzuschläge, Verbringungskosten zur Lackiererei und Arbeitskosten einer Fachwerkstatt.
AG Gronau vom 09.07.1998, Az.: 2 C 585/97; AG Schweinau vom 29.07.1998, Az.: 2 C 1716/97
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