Ersatzteilaufschlag bei fiktiver Schadensabrechnung

Ein Unfallgeschädigter hat auch bei fiktiver Schadensabrechnung auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens Anspruch auf die Erstattung der im Gutachten ausgewiesenen Ersatzteilzuschläge, Verbringungskosten zur Lackiererei und Arbeitskosten einer Fachwerkstatt.

AG Gronau vom 09.07.1998, Az.: 2 C 585/97; AG Schweinau vom 29.07.1998, Az.: 2 C 1716/97

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für Verkehrsrecht in Deutschland

Hagen Sundermann
Hagen Sundermann
49186 Bad Iburg
Bauchmüller & Kollegen
Dr. Weber, Koenig II, Goertz
Schmidt, Chowanietz, Rüsing