Ersatzpflicht Teilkaskoversicherung bei Wildunfall im Sinne des § 12 Nr. 1 I d AKB

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm muß eine Teilkaskoversicherung bei einem Autofahrer, der vor einem Hasen auf der Fahrbahn ausweicht und gegen die Mittelleitplanke fährt, für den eingetretenen Schaden am Fahrzeug aufkommen. Durch diese Versicherung sind auch Beschädigungen abgedeckt, die nicht durch den Aufprall auf das Tier, sondern durch das Ausweichen entstanden sind.

Oberlandesgericht Hamm (v. 12.12.1997); AZ: 20 U 121/97

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