Wird ein Firmenwagen gestohlen, ist die Ersatzleistung der Vollkaskoversicherung in Höhe des prozentualen Anteils der betrieblichen Nutzung als Betriebseinnahme zu versteuern.
Urteil des BFH vom 20.11.2003
IV R 31/02
Pressemitteilung des BFH
Urteil des BFH vom 20.11.2003
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