Ein Vater zahlte seiner volljährigen Tochter Unterhalt. Diese wollte Physiotherapeutin werden. Sie meldete sich an einer entsprechenden Privatschule an, da sie an der örtlichen staatlichen Schule keinen Ausbildungsplatz erhalten hatte. Das Schulgeld betrug monatlich 720 DM. Dementsprechend verlangte sie mehr Unterhalt von ihrem Vater.
Erhöhte Ausbildungskosten können durchaus zu einem höheren Unterhaltsbedarf führen. Dieser war jedoch hier nicht unvermeidlich. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hätte sich die Tochter erst bei allen staatlichen Schulen und zwar bundesweit bewerben müssen. Erst bei entsprechenden Ablehnungen hätte sie von ihrem Vater den Mehrbedarf für die Kosten einer Privatschule verlangen können.
Beschluß des OLG Hamm vom 25.03.1997
12 WF 59/97
FamRZ 1997, 960
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