Erhöhte Vorsicht beim Wenden

Wendet ein Pkw-Fahrer unter Ausnützung einer Grundstückseinfahrt trifft ihn beim Wiedereinfahren auf die Fahrbahn auch dann eine überwiegende Haftung von zwei Drittel, wenn ein mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit herannahender Motorradfahrer zur Vermeidung einer Kollision eine starke Bremsung vornimmt und hierbei stürzt.

OLG Köln vom 17.03.1999; Az.: 13 U 82/98

Rechtsanwälte
für Verkehrsrecht in Deutschland

Precht & Bleyer
Precht & Bleyer
21335 Lüneburg
Henry Schlenker
Henry Schlenker
16225 Eberswalde
Dr. Schiefer
Dr. Schiefer
83022 Rosenheim
Dr. Bergdolt & Kollegen