Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Hamburg darf bei einer Weigerung des Inhabers einer Fahrerlaubnis, ein medizinisch - psychologisches Gutachten beizubringen, ein Entzug der Fahrerlaubnis nur erfolgen, wenn die Beibringung dieses Gutachtens überhaupt von ihm gefordert werden darf. Dies gilt auch, wenn der Betroffene zunächst mit der Begutachtung einverstanden war.
Oberverwaltungsgericht Hamburg (v. 24.02.1998); AZ: OVG Bs VI 114/97
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