Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes kann eine Fahrerlaubnis auch dann entzogen werden, wenn diese im Ausland erworben wurde.
Diese darf ihm auch dann entzogen werden, wenn sie zum Fahren auf deutschen Straßen gar nicht berechtigt.
Bundesgerichtshof (v. 03.09.1998); AZ: 4 StR 243/98
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