Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes München darf aufgrund des bloßen Verdachts einer paranoiden oder schizophrenen Psychose noch nicht die Fahrerlaubnis entzogen werden. Zumindest muß erwiesen sein, daß diese Erkrankungen auch vorliegen. Wenn diese Erkrankungen beim Fahrer erwiesen sind, kann er zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet sein, so daß ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.
Verwaltungsgerichtshof München (v. 30.11.1998); AZ: 11 B 96.2648
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