Entziehung der Fahrerlaubnis bei Haschischeinfuhr

Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat verurteilt, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen hat, so kann ihm das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich aus der Tat ergibt, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist (§ 69 Abs. 1 StGB).

Dementsprechend entzog das Oberlandesgericht Düsseldorf einem Mann, der regelmäßig Haschisch konsumierte und das Rauschgift in nicht geringer Menge mit seinem Pkw aus Holland einführte, die Fahrerlaubnis. Unbeachtlich war hierbei für das Gericht, daß der Mann das Rauschgift ausschließlich zum Eigenverbrauch einführte.

OLG Düsseldorf vom 23.04.1997; Az.: 5 Ss 92/97-21/97 I

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