Entwürdigende Behandlung durch eine Versicherung rechtfertigt höheres Schmerzenzgeld

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Nürnberg erhält ein Unfallgeschädigter ein höheres Schmerzensgeld von der Haftpflichtversicherung des Schädigers, wenn diese im gerichtlichen Verfahren das Unfallopfer herabwürdigend behandelt, um die Durchsetzung von Ansprüchen zu verhindern.
Eine herabwürdigende Behandlung liegt vor, wenn die Haftpflichtversicherung dem Unfallopfer grundlose Unterstellungen macht.

Oberlandesgericht Nürnberg (v. 30.04.1997); Az.: 6 U 3535/96

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