Entlastung eines GmbH-Geschäftsführers

Der Gesellschafterversammlung einer GmbH steht bei der Entscheidung über die Entlastung des Geschäftsführers ein weiter Ermessensspielraum zu. Ein derartiger Beschluss ist daher nur dann anfechtbar, wenn er unter Berücksichtigung der Gesamtumstände und der Abwägung der beiderseitigen Interessen ermessensfehlerhaft war.

Urteil des OLG Köln vom 13.07.2000; Az.:

Rechtsanwälte
für Handelsrecht & Wirtschaftsrecht in Deutschland

Wagner & Partner Rechtsanwälte
André Schiffner
Eimer Heuschmid Mehle - Bonn
Schnorbus Helmhold Wardemann