Entlassung eines Polizisten wegen Drogenkonsums rechtmäßig

Mit den Dienstpflichten eines Polizisten ist es unvereinbar, sich regelmäßig Drogen zu beschaffen und zu konsumieren. Das gilt auch dann, wenn es sich um so genannte weiche Drogen wie Cannabisprodukte handelt.
Wer in dieser Weise strafbare Handlungen begeht, die er von Amts wegen zu verhindern oder zu verfolgen hat, verliert - so das Oberverwaltungsgericht Koblenz - endgültig das Vertrauen des Dienstherrn und der Öffentlichkeit und kann deshalb nicht im Beamtenverhältnis verbleiben.

Urteil des OVG Koblenz vom 20.06.2003

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