Entfernen eines Software-Kopierschutzes

In zwei Urteilen entschied das OLG München, daß der Vertrieb eines Computerprogrammes, das zum Entfernen eines Software-Kopierschutzes geeignet ist, gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. In einem der Fälle gelang es einem findigen Programmierer sogar, einen vom Programmhersteller entwickelten Hardwareschutz (sogenannter Dongle, der an der Schnitt-stelle des Computers eingesteckt wird) zu umgehen.

Wer daher derartige Programme vertreibt, riskiert ganz erhebliche Kosten durch eine Abmahnung oder Unterlassungsklage des Programmherstellers.

Urteil des OLG München vom 03.11.1994
6 U 6826/93
GRUR 1995, 293
Urteil des OLG München vom 22.06.1995
6 U 1717/95

CR 1996, 11

Rechtsanwälte
für Handelsrecht & Wirtschaftsrecht in Deutschland

Klaus Straßer
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