So muss nach Auffassung des Landgerichts Coburg eine Mutter nicht damit rechnen, dass ihr zweijähriger Sohn in einer Apotheke den Hauptschalter der Stromversorgung erreichen und ausschalten kann. Das Gericht wies daher die Schadensersatzklage des betroffenen Apothekers zurück, der die Kosten für die Neuinstallation der Computeranlage in Höhe von ca. 2.200 EUR gegen seine Kundin geltend gemacht hatte.
Urteil des LG Coburg,32 S 163/01,MDR 2002, 277
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