Elektronische Pressearchiv verboten

Die Verlagsgruppe Handelsblatt klagte erfolgreich gegen ein Datenverarbeitungsunternehmen, das mit den Publikationen ein elektronisches Pressearchiv aufbauen und dieses seinen Kunden zur Verfügung stellen wollte.Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Auch wettbewerbsrechtlich war die Archivierung der Presseartikel zu beanstanden, da der Verlag selbst Archiv- und Rechercheleistungen über in seinem Haus erschienene Puplikationen entgeltlich anbot. Insoweit standen die Unternehmen in unmittelbarem Wettbewerb zueinander.Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.05.199620 U 126/95Betriebs-Berater 1996, 2110

Rechtsanwälte
für Handelsrecht & Wirtschaftsrecht in Deutschland

Fussan & Schwarz
Fussan & Schwarz
14478 Potsdam
Klein Greve Dietrich
Klein Greve Dietrich
33604 Bielefeld
Balze Pilartz Bader
Balze Pilartz Bader
88212 Ravensburg
Claudia Kreuziger
Claudia Kreuziger
35578 Wetzlar