Gegen 5 Uhr morgens fuhr eine Frau mit ihrem Pkw durch die Stadt Pinneberg. Sämtliche Straßen waren trocken. Lediglich auf einer Brücke hatte sich eine Glatteisfläche gebildet. Hier kam die Autofahrerin mit ihrem Wagen ins Schleudern. Sie verlangte den an ihrem Pkw entstandenen Schaden von der Stadt ersetzt, da diese ihrer Meinung nach die Streupflicht verletzt hatte.
Das Landgericht Itzehoe teilte die Auffassung nicht. Ein Autofahrer kann in den frühen Morgenstunden nicht erwarten, daß sämtliche eisglatten Straßen bereits gestreut sind. Vielmehr muß ein Kraftfahrer um diese Zeit nach Prüfung der Witterung und der Straßenverhältnisse entsprechend vorsichtig fahren. Die Autofahrerin hatte daher für ihren Schaden selbst aufzukommen.
LG Itzehoe; Az.: 3 O 239/98
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