Die Eintragung und Löschung einer Prokura im Handelsregister ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln gebührenfrei vorzunehmen. Dies ergibt sich aus der Anwendung der einschlägigen EU-Richtlinie und den Grundsätzen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Erhebung von Gebühren für die Eintragung einer Gesellschaft.
Beschluss des OLG Köln vom 06.12.1999
2 Wx 26/99
NJW Heft 11/2000, Seite XIII
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