Die Eintragung einer GmbH, deren ausländischem Alleingesellschafter eine selbständige Erwerbstätigkeit mit der Aufenthaltserlaubnis untersagt ist, ist unzulässig. Der zugrunde liegende Gesellschaftsvertrag stellt eine Umgehung des gesetzlichen Verbots einer selbständigen Erwerbstätigkeit dar und ist somit nichtig.
Beschluss des AG Berlin vom 24.09.1996
1 W 4534
NJW Heft 15/97, Seite VIII
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