Einschlafen gilt als grob fahrlässig

Wer total übermüdet ist und trotzdem Auto fährt, riskiert bei einem Unfall seinen Versicherungsschutz. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ist das Einnicken am Steuer ein besonders schwerer Verkehrsverstoß, der als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden könne. Die Versicherung müsse in so einem Fall nicht für den Schaden eintreten.

OLG Hamm; Az.: 20 U 99/97

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