Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I kann ein Autofahrer, der auf einer dienstlichen Fahrt einnickt, schadenersatzpflichtig werden, wenn dadurch bei einem Unfall der mitfahrende Arbeitskollege getötet wird. Dies setzt voraus, daß der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat. Einschlafen am Steuer bedeutet nicht immer, daß jemandem grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Anders ist das, wenn er seine starke Müdigkeit hätte bemerken können und sich bereits vor der Fahrt in vorwerfbarer Weise verhalten hat.
Landgerichtes München I (v. 29.08.1996); Az.: 19 O 5865/95
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