Einladung zu Auslandsreise

Wird der Gesellschafter einer Personengesellschaft von einem Geschäftspartner zu einer Auslandsreise eingeladen, und übernimmt der Geschäftspartner hierfür die Kosten, so sieht der Bundesfinanzhof darin einen geldwerten Vorteil.

Folge: Die Gesellschaft muss den Wert der Reise als Betriebseinnahme verbuchen und versteuern.

Urteil des BFH
VIII R 35/93

Wirtschaftswoche Heft 21/96, Seite 168

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