Wer die Autobahn auf der rechten Fahrspur befährt und einen von der Beschleunigungsspur einfahrenden Verkehrsteilnehmer bemerkt, darf sich nicht darauf verlassen, daß er das einscherende Fahrzeug durch Wechseln auf die überholspur 'umfahren' kann. Vielmehr muß er rechtzeitig abbremsen, um einen Auffahrunfall zu vermeiden.
Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe im Fall eines LKW-Fahrers, der trotz Einfahrens eines anderen LKW´s mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfuhr, da er meinte, noch auf die überholspur wechseln zu können, um dem einfahrenden LKW Platz zu machen. Ein Gutachter stellte fest, daß der Auffahrunfall bei sofortigem, leichtem Abbremsen hätte verhindert werden können. Der Auffahrende hatte demnach den gesamten Schaden zu tragen.
OLG Karlsruhe vom 02.11.1995; Az.: 4 U 244/94
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