Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm darf ein Fußgänger nicht bei jeder Verkehrslage die Straße überqueren, indem er auf der Mitte der Straße stehenbleibt. Voraussetzung ist, dass er dort ungefährdet stehen bleiben kann, und dass er davon ausgehen kann, dass er nach einem kürzeren Zeitraum auch die zweite Fahrspur überschreiten kann. Insbesondere ist es für einen Fußgänger nicht gestattet, auf der Fahrbahn selbst stehen zu bleiben. Ansonsten macht er sich bei einem Unfall schadenersatzpflichtig bzw. sein eigener Schadenersatzanspruch entfällt oder wird zumindest gekürzt.
Oberlandesgericht Hamm (v. 14.11.1996); Az.: 27 U 115/96
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