Eigenmächtiger Produktaustausch

Der Verleger eines Wirtschaftsmagazines stellte dessen Erscheinen ein. Ab diesem Zeitpunkt erhielten die Abonnenten unaufgefordert die Zeitschrift eines anderen Wirtschaftsverlages zugesandt.

Das Landgericht Düsseldorf bewertete diese Vorgehensweise als wettbewerbswidrig, da den Abonnenten der eingestellten Zeitschrift das Wirtschaftsmagazin des anderen Verlages gewissermaßen aufgedrängt wird. Dies komme -so die Richter in ihrer Begründung- dem Fall einer unzulässigen Zusendung unbestellter Ware gleich.

Fazit: Der Austausch eines Produkts oder der Eintritt eines ganz anderen Vertragspartners gegen den Willen des anderen Vertragsteils ist daher nicht nur vertraglich unmöglich, sondern kann zugleich wettbewerbswidrig sein.

Urteil des LG Düsseldorf vom 13.03.1996
12 U 364/95

RdW Heft 22/96, Seite IV

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