Eltern, die für ihre Kinder am Studienort eine Wohnung kaufen, haben nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen bei der Eigenheimzulage nicht nur Anspruch auf die achtjährige Grundförderung, sondern auch auf die Kinderzulage für das studierende Kind in Höhe von 1.500 DM pro Jahr über einen Zeitraum von acht Jahren.
Urteil des FG Niedersachsen; XII 495/98
Rechtsanwälte
für Familienrecht in Deutschland