Ein Staatsanwalt wurde während eines großen Strafverfahrens in massiver Weise an Leib und Leben bedroht. Die Polizei installierte daher vor der Eigentumswohnanlage, in der der Jurist wohnte, mehrere versteckte überwachungskameras. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hielt die Schutzmaßnahme für erforderlich und auch für verhältnismäßig. Folge: Mitbewohner und Besucher mussten die zeitlich begrenzte Videoüberwachung des Hauses hinnehmen.
Urteil des OLG Zweibrücken vom 20.06.2003
III W 126/03
Pressemitteilung
Urteil des OLG Zweibrücken vom 20.06.2003
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