Doppelte Haushaltsführung in Eigentumswohnung

14 Jahre lang wohnte ein Lehrer unter der Woche in einer angemieteten Wohnung am Ort einer auswärtigen Schule. Nur die Wochenenden verbrachte er zuhause bei seiner Familie. Als ihm die Wohnung gekündigt wurde, kaufte er sich eine kleine Eigentumswohnung.

Für die Anschaffung machte der Lehrer Kosten in Höhe von 25.000 DM im Jahr geltend. Die Finanzbeamten wollten jedoch nicht mehr anerkennen, als für die Anmietung einer Wohnung nötig war.

Der Bundesfinanzhof wies ebenfalls darauf hin, dass auch bei einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung nur die notwendigen Kosten erstattungsfähig sind. Da die (fiktiven) Mietkosten geringer waren als die Aufwendungen für die Eigentumswohnung, sind auch nur diese steuermindernd zu berücksichtigen.

Urteil des BFH vom 27.07.1995 VI R 32/95

NJW 1996, 342

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