Zwischen dem Markennamen "Pizza Direkt" für einen Pizzabestelldienst und dem Internet-Domain-Namen "pizza-direkt. de", der für einen Pizzaführer im Internet verwendet wird, besteht nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm keine Verwechslungsgefahr.Urteil des OLG Hamm vom 28.05.1998 4 U 243/97NJWE-WettbR 1999, 185
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