Domain-Grabbing unzulässig

Ein Unternehmen, das eine Vielzahl von Domains, die aus den Namen, Titeln oder Marken fremder Unternehmen gebildet sind, in der spekulativen Absicht registrieren lässt, die Namensträger zur Erteilung eines Auftrags oder zum Abkaufen der Domain zu bewegen, handelt rechtsmissbräuchlich. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte den "Inhaber" der Domains "pralinetv.de" und "praline-tv.de" zur Unterlassung und Herausgabe zu Gunsten des Verlegers der Erotikzeitschrift Praline.

Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 08.03.2001, Az.: 6 U 31/00 (nicht rechtskräftig)

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