Auch bei weitgehend selbsterklärenden Systemen wie einem Kassen-Computersystem ist der Verkäufer oder Vermieter verpflichtet eine Benutzerdokumentation zu liefern. Das Angebot der Einweisung durch einen Mitarbeiter entbindet ihn nicht von der Lieferung eines Benutzerdokumentes.
Oberlandesgericht Stuttgart AZ:6U 123/97
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