Von dem Verkaufspersonal eines PC-Discountgeschäfts darf ein Käufer keine umfangreiche Beratung erwarten. Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Falschberatung scheiden daher aus, wenn der Verkäufer für den Kunden ersichtlich keinerlei Kenntnisse über die von diesem geplante Verwendung des Computers hat.
Urteil des OLG Hamm vom 13.01.1997
13 U 104/96
Computer und Recht 1997, 691
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