Disagio-Erstattung bei vorzeitiger Kreditauflösung

Ein Ehepaar schloss mit seiner Bank einen Darlehensvertrag zur Finanzierung einer Eigentumswohnung. Das unkündbare Darlehen hatte eine Laufzeit von fünf Jahren. Bei der Auszahlung wurde ein Disagio von 8,75 % abgezogen.

Nach zwei Jahren wollten die Darlehensnehmer den noch offenen Kreditbetrag auf einmal zurückzahlen. Die Bank war hiermit einverstanden, weigerte sich jedoch, den auf die Restlaufzeit entfallenen Anteil des Disagios zurückzuzahlen.

Die Pflicht zur anteiligen Rückerstattung des Disagios, das als Vorauszahlung eines Teils der Zinsen anzusehen ist, besteht dann, wenn die Bank den Kredit vorzeitig kündigt. Wird jedoch ein unkündbarer Darlehensvertrag einvernehmlich und auf Wunsch des Kreditnehmers vorzeitig beendet, so ist die Bank zu einer Erstattung des unverbrauchten Disagios nicht verpflichtet.

Urteil des BGH vom 08.10.1996
XI ZR 283/95

ZIP 1996, 1895

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