Deutsche Gerichte bei ausländischem Server zuständig

Bei Rechtsverstößen, die von einer Internetseite eines deutschen Unternehmens ausgehen (z.B. Wettbewerbsverstöße), ist auch dann deutsches Recht anwendbar, wenn der Server, auf dem die Internetseite abgelegt ist, seinen Standort im Ausland hat. Unabhängig davon sind deutsche Gerichte örtlich zuständig, wenn der rechtsverletzende Inhalt der Homepage bestimmungsgemäß in Deutschland abrufbar ist.

Urteil des LG Karlsruhe vom 23.11.1998
10 O 286/98

NJW-COR 1999, 171

Rechtsanwälte
für Handelsrecht & Wirtschaftsrecht in Deutschland

EPP, GEBAUER & KÜHL
EPP, GEBAUER & KÜHL
76530 Baden-Baden
Rainer Schons
Rainer Schons
54290 Trier
Gudrun Bauer
Gudrun Bauer
45699 Herten
Ulrike Tress-Ritter
Ulrike Tress-Ritter
77656 Offenburg