Das verlorene Autorad

Ein Autofahrer ließ an seinem Wagen bei einem Reifenhändler Sommerreifen auf Alufelgen montieren. Nach sechs Wochen und einer Fahrstrecke von ca. 2.500 Kilometern löste sich bei einer Fahrt in österreich das linke Vorderrad vom Fahrzeug. Der Autofahrer konnte seinen Wagen durch eine geschickte Reaktion gerade noch zum Halten bringen. Durch das auf der Fahrbahn liegende Vorderrad wurde jedoch ein Auffahrunfall verursacht. Der Gesamtschaden belief sich auf über 12.000 DM.

Das Landgericht Stuttgart entschied, daß der Reifenhändler den gesamten Schaden zu ersetzen hat. Ein Gutachter stellte im Prozeß fest, daß es der Reifenmonteur unterlassen hatte, Rost und Schmutz zwischen der Radaufhängung und der Felge sorgfältig zu beseitigen. Gerade bei Alufelgen kann dies dazu führen, daß sich der Anpreßdruck des Rades allmählich verringert und sich im Extremfall ein Rad völlig lösen kann. Ferner hatte es der Reifenhändler versäumt, den Kunden schriftlich oder wenigstens mündlich darauf hinzuweisen, daß bei Alufelgen die Radmuttern nach ca. 50 bis 100 Kilometern unbedingt nachgezogen werden müssen.

LG Stuttgart vom 23.01.1998; Az.: 25 O 652/97

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