Computerprogramm mit Nazibildern

Ein folgenschwerer Fehler unterlief dem Hersteller des bekannten Grafikprogramms Corel Draw. Mit dem Programm wird eine umfangreiche Sammlung von Bildern und Symbolen mitgeliefert, die der Anwender unbeschränkt weiterverwenden und verarbeiten darf. In der Bildersammlung, die sämtliche Lebensbereiche abdeckt, sind auch Grafiken des Hitler-Konterfeis und des Hakenkreuzes enthalten.

Da die Verwendung dieser Kennzeichen den Straftatbestand des § 86a StGB erfüllt, ordnete das Gericht die Beschlagnahme aller in Deutschland vertriebenen Programmversionen an. Um den Schaden für den Softwarehersteller, der offenbar übersehen hatte, dass die Verwendung derartiger Kennzeichen in Deutschland unter Strafe verboten ist, zu begrenzen, räumte ihm das Landgericht München die Möglichkeit ein, die Beschlagnahme durch Anbringung eines entsprechenden Aufklebers, der auf das Verwendungsverbot der Nazikennzeichen hinweist, abzuwenden. Gleichwohl dürfte der Schaden für den Programmhersteller immens sein.

Beschluß des LG München I vom 19.11.1996
2 Qs 77/96

Computer und Recht 1997, 748

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