CD als neue Vervielfältigungsart

Die Musikgruppe "Neu!" übertrug im Jahre 1971 die Rechte an ihren Plattenaufnahmen auf einen Musikverlag. Die Aufnahmen wurden als Vinyl-Platten veröffentlicht. 1982 wurden die Platten vom Markt genommen. Im Jahre 1994 kündigte der Verlag die Veröffentlichung auf CD an. Die Musiker waren hiermit nicht einverstanden und verklagten den Musikverleger auf Unterlassung.Die Klage hatte in allen Instanzen Erfolg. Entscheidend war, dass die digitale Vervielfältigung auf CD, DCC, MD und DAT im Jahre 1971 noch unbekannt war. Nach § 31 IV UrhG bezieht sich ein Nutzungsrecht nur auf Nutzungsarten, die zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt und als wirtschaftlich bedeutsam und verwertbar anzusehen sind. Die Veröffentlichung auf CD war demnach von dem 1971 eingerichteten Nutzungsrecht nicht umfaßt. "br />Urteil des OLG Düsseldorf vom 10.10.199520 U 86/95NJW-RR 1996, 420

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