Castor-Transport: Bußgelder bestätigt

Das Oberlandesgericht Celle verurteilte eine Demonstrantin, die beim letztjährigen Castor-Transport die Schienen blockiert hatte, wegen Verstoßes gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO) sowie das Versammlungsgesetz zu einer Geldbuße in Höhe von 500 DM. Das Oberlandesgericht Karlsruhe kam in einem vergleichbaren Verfahren zum gleichen Ergebnis.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte nun beide Urteile. Da die Demonstration nicht verboten war, sahen die Verfassungsrichter einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz nicht gegeben. Jedoch hielten sie die verhängte Geldbuße allein wegen des Verstoßes gegen die EBO für gerechtfertigt. Die Verfassungsbeschwerden der verurteilten Demonstrantinnen wurden mangels Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen.

BVerfG; Az.: 1 BvR 2165 und 2168/96

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