Bürgschaft und Verbraucherkreditgesetz

Nimmt eine Privatperson ein Darlehen auf oder schliesst einen Abzahlungskauf ab, sind die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes anwendbar. Das Verbraucherkreditgesetz räumt dem Verbraucher ein Widerrufsrecht ein. In der Rechtsprechung ist die Frage umstritten, ob das Verbraucherkreditgesetz auch auf Bürgschaftserklärungen, die von Privatpersonen abgegeben werden, anwendbar ist. Wie nachstehende Urteile zeigen, gehen die Auffassungen der Gerichte nach wie vor auseinander:

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält das Verbraucherkreditgesetz nicht entsprechend auf Bürgschaftsverträge anwendbar, da eine Bürgschaft kein Kreditvertrag im Sinne dieses Gesetzes ist.

Zu dem gleichen Ergebnis kam das Oberlandesgericht Hamm mit der Begründung, dass sich der Bürge nicht am Darlehensvertrag auf Seiten des Kreditnehmers beteiligt.

Demgegenüber hält das Landgericht Köln das Verbraucherkreditgesetz auf Bürgschaften für analog anwendbar. Dem Bürgen stehen danach die gleichen Rechte zu wie einem Kreditnehmer.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.04.1997
15 W 60/97
Urteil des OLG Hamm vom 12.11.1997
31 U 50/97
Urteil des LG Köln vom 13.11.1997
22 O 67/97

WM 1998, 169, 171, 172

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