Bürgschaft durch Geschäftsführer

übernimmt der Geschäftsführer einer GmbH gegenüber dem Gläubiger des Unternehmens eine selbstschuldnerische Bürgschaft, kann sich der Bürge nicht darauf berufen, der Bürgschaftsvertrag entspreche nicht den Formvorschriften des Verbraucherkreditgesetzes.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist das Verbraucherkreditgesetz jedenfalls dann nicht auf eine Bürgschaft anwendbar, wenn diese zur Sicherung eines Geschäftskredites dient.

Urteil des BGH vom 21.04.1998
IX ZR 258/97

RdW 1998, 334

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