Bürgermeister haftet persönlich

In einer Gemeinde war die Errichtung eines Hotels mit angeschlossenem Freizeit- und Erholungszentrum geplant. Zur Absicherung der Finanzierung verlangte die Kommunalaufsichtsbehörde Sicherheiten des Investors. Gleichwohl ließ der Bürgermeister den Baubeginn zu, obwohl die Sicherheiten noch nicht erbracht waren.

Der Investor fiel in Konkurs. Der Gemeinde entstand dadurch ein Schaden in Millionenhöhe. Die Aufsichtsbehörde nahm den Bürgermeister persönlich auf Schadensersatz in Höhe von 850.000 DM in Anspruch. Angesichts des Mitverschuldens des Ortsbeirates verurteilte das Oberverwaltungsgericht den Bürgermeister zur Zahlung von 425.000 DM.

OVG Koblenz; Az.: 2 A 11925/96

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