Bundesgerichtshof billigt polizeiliche Videoüberwachung

Das Landgericht Stuttgart verurteilte einen Angeklagten unter anderem wegen schweren Bankdiebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren und einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Der Täter konnte unter anderem aufgrund einer siebenwöchigen polizeilichen Videoüberwachung des Zugangsbereiches seines Hauses überführt werden.

Auf Revision des Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof zu prüfen, ob das Landgericht die durch die Videoüberwachung gewonnenen Erkenntnisse zu Recht verwertet hat. Dies hat er bejaht. Nach der Strafprozeßordnung kann ein Tatverdächtiger auch ohne richterliche Genehmigung über einen längeren Zeitraum überwacht werden, wenn ein wie hier schwerwiegender Fall vorliegt.

BGH vom 01.01.1998; Az.: 1 StR 511/97

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