Geht von einer erst seit sechs Monaten betriebenen Waschmaschine ein Hausbrand aus und scheidet eine Fehlbedienung des Gerätes aus, so sprechen alle Umstände dafür, dass die Waschmaschine schon bei der Lieferung fehlerhaft war und somit ein dem Hersteller zuzurechnender Produktfehler vorliegt.
Urteil des OLG Koblenz vom 24.06.1999
5 U 1668/98
MDR 2000, 30
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