Wird der Antrag, einen Eigentümerbeschluss für ungültig zu erklären, rechtskräftig abgewiesen, kann sich ein Wohnungseigentümer, der durch den Beschluss zur Beseitigung einer Pergola verpflichtet wurde, nicht darauf berufen, die tatsächlichen Verhältnisse hätten sich inzwischen geändert und bei anderen Wohnungseigentümern werde die Anbringung von Markisen und Katzennetzen geduldet.
Beschluss des BayObLG vom 10.04.2003
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