Der Bundesgerichtshof hat in einer Aufsehen erregenden Entscheidung festgestellt, dass entgegen der gängigen Praxis der Strafgerichte die Trunkenheit des Täters zum Zeitpunkt der Straftat nicht mehr oder weniger automatisch zu einer Strafmilderung führen muss. Insbesondere aus der Sicht des Opfers ist es nicht einzusehen, dass ein angetrunkener Täter milder bestraft wird als ein nüchterner, zumal die enthemmende Wirkung von Alkohol mittlerweile hinlänglich bekannt ist.
Es bleibt abzuwarten, wie konsequent die Strafgerichte dieser Entscheidung folgen werden.
Urteil des BGH vom 27.03.2003
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