Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz kann ausnahmsweise eine Strafaussetzung zur Bewährung schon vor der rechtskräftigen Verurteilung wegen der neuen Straftat widerrufen werden.
Für den Widerruf der Bewährung kann es ausreichen, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, daß der Betroffene erneut eine Straftat begangen hat.
OLG Koblenz vom 18.02.1997; Az.: 1 Ws 86/97
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