Beweisantrag auf Vernehmung von Entlastungszeugen bei Bußgeldverfahren

Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes müssen auch in einem Bußgeldverfahren auf Antrag des Betroffenen Entlastungszeugen vernommen werden. Dies gilt in besonderem Maße, wenn lediglich aufgrund eines Fotos ein Bußgeld bzw. ein Fahrverbot wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit verhängt wird. Das Gericht ist hier zu einer hinreichenden Erforschung der Wahrheit verpflichtet.

Bayerisches oberstes Landesgericht (v. 13.12.1996); Az.: 2 ObOWi 919/96

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